Bürgerfragestunde - Anmeldung zur Bürgerfragestunde

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 3. Oktober 2024 die Abhaltung einer Bürgerfragestunde gem. § 53 Abs. 5 Oö. GemO. beschlossen. Durch die Bürgerfragestunden soll ein direkter Austausch zwischen Bürger:innen und Stadtpolitik ermöglicht werden. 

Vor jeder Gemeinderatssitzung wird, sofern schriftliche Fragen vorliegen, eine Bürgerfragestunde abgehalten. Die Bürgerfragestunde beginnt frühestens eine Stunde vor Beginn der Gemeinderatssitzung und endet spätestens fünfzehn Minuten vor Beginn der Gemeinderatssitzung. 

Der genaue Beginn der Bürgerfragestunde wird jeweils mit der Kundmachung der Gemeinderatssitzung bekannt gegeben. Gibt es keine zulässigen schriftlichen Fragen für die Bürgerfragestunde, findet diese nicht statt.

Die Fragesteller:innen müssen entweder über einen Wohnsitz in Gallneukirchen (Haupt- oder Nebenwohnsitz) verfügen, Geschäftsinhaber:in (Geschäftsführer:in) eines Gewerbebetriebes mit Standort in der Stadtgemeinde Gallneukirchen oder Vertreter:innen von in Gallneukirchen ansässigen Vereinen, Institutionen oder Organisationen sein. Gemeinderats- oder Ersatzgemeinderatsmitglieder sind vom Recht der Fragestellung im Rahmen der Bürgerfragestunde ausgeschlossen.

Die Fragen sind spätestens 14 Tage vor der Gemeinderatssitzung im Stadtamt unter Angabe des Namens, der Adresse, der Telefonnummer und eines Mailkontaktes, der konkreten Fragestellung und eventuell Angabe der Person, welche die Frage beantworten soll, einzubringen. Die Einbringung der Frage (=Anmeldung zur Bürgerfragestunde) kann formlos auf jedem Weg erfolgen (Post, elektronisch, persönlich).


Richtlinien Bürgerfragestunde: Richtlinien

Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

Angaben zum/zur Fragesteller:in
Kenntnisnahme - Richtlinien Bürgerfragestunde
Datenschutz - Speicherung der Daten

Ich stimme zu, dass meine personenbezogenen Daten (Vorname, Nachname, Adresse, Telefonnummer und E-Mail) zum Zweck der Bürgerfragestunde von der Stadtgemeinde Gallneukirchen verwendet werden dürfen.

Diese Zustimmung kann ich gem. Artikel 13 DSGVO jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich an Stadtgemeinde Gallneukirchen, Reichenauer Straße 1, 4210 Gallneukirchen, unter Angabe folgender Informationen zur Identifizierung (Vor- und Zunahme, Adresse, Geburtsdatum) widerrufen. 

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