Kundmachung - 1. Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2026 - Auflage

Aushängezeitraum: 03.07.2026 - 21.07.2026

 

Gallneukirchen, am 03.07.2026 

  

K U N D M A C H U N G 

1. Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2026 - Auflage


Im Sinne des § 79 Abs. 3 in Verbindung mit § 76 Abs. 7 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i. d. g. F. wird hiermit kundgemacht, dass der vom Gemeinderat

der Stadtgemeinde Gallneukirchen in der am 02.07.2026 abgehaltenen öffentlichen Sitzung beschlossene 1. Nachtragsvoranschlag für

das Finanzjahr 2026 von heute an zwei Wochen im Stadtamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt. 

 

Der Nachtragsvoranschlag kann während der Amtsstunden eingesehen werden. Der Nachtragsvoranschlag ist auch auf der Homepage der Stadtgemeinde unter www.gallneukirchen.at abrufbar.

 

 

Der Bürgermeister 

Mag. Sepp Wall-Strasser e.h.


1. Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2026: 1. Nachtragsvoranschlag als pdf-Datei

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