Kundmachung - Überarbeitung des örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1

Aushängezeitraum: 15.07.2026 - 17.08.2026

Überarbeitung des
örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1

K U N D M A C H U N G

Die Stadtgemeinde Gallneukirchen beabsichtigt das Örtliche Entwicklungskonzept Nr. 1 grundlegend zu überarbeiten. In der Sitzung des Gemeinderates vom 19.03.2026 wurde der Einleitungsbeschluss für die Überarbeitung gefasst.
Gemäß § 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 idgF, wird durch vierwöchigen Anschlag an der Amtstafel, das ist vom 16.07.2026 bis 17.08.2026 kundgemacht, dass jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, während dieser Frist seine Planungsinteressen dem Stadtamt schriftlich bekannt geben kann.

Freundliche Grüße
Der Bürgermeister i.A.
DI Rupert Höfer
Abteilungsleiter Bauverwaltung


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Kundmachung - Überarbeitung des örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1 (182 KB) - .PDF

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