Parken in Gallneukirchen

Hier finden Sie eine Übersicht von Parkmöglichkeiten in Gallneukirchen 

Parkmöglichkeiten (ohne Kurzparkzone): 

Nr.Parkplatz
1Parkplatz Veitsdorfer Weg
2Parkplatz neben Gusenhalle
3Parkplatz Oberndorfer Straße (Schotterparkplatz)
4Parkplatz Lärchenstraße
5Parkplatz Landesmusikschule (Parkdeck)
6Parkplatz Dr.-Herbrich-Straße
7Parkplatz Schulstraße (Schrägparker)
8Parkplatz Fabrikstraße (vor kath. Friedhof)
9Parkplatz Einsatzzentrum
10Parkplatz Alte Straße / Martin-Boos-Straße (ehem. Lagerhausparkplatz) - gebührenpflichtig
11Parkplatz Reichenauer Straße (vor Hallenbad)

Parkmöglichkeiten (mit Kurzparkzone): 

Die Kurzparkzonen in Gallneukirchen sind gebührenfrei. Es muss jedoch ein ordnungsgemäßes Hilfsmittel zur Überwachung der Kurzparkdauer ab Verlassen des Autos angebracht sein. Hilfsmittel zur Überwachung der Kurzparkdauer ist eine Parkscheibe. Die Kurzparkzonen in Gallneukirchen werden durch Wachorgane kontrolliert und überwacht.

Kurzparkzonenzeiten sind: 

WochentagUhrzeit    
Montag bis Freitag08:00 bis 18:00 Uhr
Samstag08:00 bis 12:00 Uhr


KurzparkzoneKurzparkzonendauer
Hauptstraße90 min Kurzparkzone
Sparkassenplatz90 min Kurzparkzone
Gaisbacher Straße90 min Kurzparkzone
Friedhofgasse90 min Kurzparkzone
Hauptstraße (bei City Center)90 min Kurzparkzone
Schulfeld90 min Kurzparkzone
Reichenauer Straße (vor Raika)90 min Kurzparkzone
Reichenauer Straße (vor Stadtamt)90 min Kurzparkzone
Pfarrgasse (neben Pfarrzentrum)90 min Kurzparkzone
Tiefgarage im ONE90 min Kurzparkzone


Dienergasse60 min Kurzparkzone
Marktplatz60 min Kurzparkzone
Gaisbacher Straße (entlang ONE)
60 min Kurzparkzone


Parkplatz Pfarrgarten gegenüber Landesmusikschule180 min Kurzparkzone


Übersichtsplan Parkplätze
 


Parkplatz Lagerhaus - Gebührenpflicht

Der Lagerhausparkplatz wird als gebührenpflichtiger Dauerparkplatz betrieben. Die Parkgebühr kann mittels Automaten entrichtet werden. Die Entrichtung der Parkgebühr ist mittels Kartenzahlung oder Barzahlung möglich. Bei der Barzahlung ist zu beachten, dass der genaue Betrag eingeworfen werden muss (keine Geldrückgabe möglich!). Das gelöste Parkticket muss im Auto gut sichtbar hinterlegt werden.

 Parkgebühren



Parkgebühr für einen halben Tag (bis 5 Stunden)€   2,00
Parkgebühr für einen ganzen Tag€   4,00
Parkgebühr für einen Monat€ 33,00


Sondertarif (ACHTUNG!! Nur für Schüler der Schule für Sozialbetreuungsberufe des Diakoniewerks Gallneukirchen)€ 23,00

Gebührenpflichtige Zeiten:



Montag8.00 - 18.00 Uhr
Dienstag8.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch8.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag8.00 - 18.00 Uhr
Freitag8.00 - 18.00 Uhr
Samstag8.00 - 12.00 Uhr

Fahrverbot in den Nebenstraßen

Im Zusammenhang mit der Einführung des gebührenpflichtigen Parkplatzes wurde ein Fahrverbot in der Flurgasse, am Sandweg und am Uferweg verordnet. Das Fahrverbot (ausgenommen Anliegerverkehr und ausgenommen Radverkehr) gilt seit Freitag, 2. Oktober 2020. 

Bitte um Beachtung!


 

Begegnungszonen Gallneukirchen

An folgenden Plätzen bzw. Straßen wurde in Gallneukirchen eine Begegnungszone verordnet:

  • Marktplatz (gesamter Platz)
  • Schulfeld (im Bereich des Schulzentrums)
  • Dienergasse (gesamter Straßenzug)
  • Gaisbacher Straße (im Bereich ONE)
  • Martin-Boos-Straße (vom Mühle-Park bis zum DM-Markt)
  • Pfarrplatz / Pfarrgasse

Was gilt in einer Begegnungszone:

  • Jeglicher Fahrzeugverkehr ist gestattet
  • Fußgänger dürfen zur Fortbewegung die gesamte Fahrbahn benutzen (ohne den Fahrzeugverkehr mutwillig zu behindern)
  • Fußgänger und Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden
  •  Kfz dürfen nur an gekennzeichneten Stellen parken
  • Fahrzeuge dürfen maximal 20 km/h unterwegs sein
  • Beginn und Ende der Begegnungszone müssen durch das entsprechende Hinweiszeichen kundgemacht werden.

 


 

halten und parken verboten - kennzeichnung mit gelben linien

In Gallneukirchen wir Halten und Parken verboten auch mit gelben durchgehenden und gelben unterbrochene Linien gekennzeichnet.  

Erklärung der gelben und weißen Linien lt. Straßenverkehrsordnung (StVO):

Gelbe Linien:

  • Gelbe Linien zeigen Stellen an die zum Halten und Parken oder zum Parken nicht geeignet sind
  • Durchgehende gelbe Linie: Halte- und Parkverbot
  • Unterbrochene gelbe Linie: Parkverbot
  • Die durch gelbe Linien kundgemachten Verbote gelten ohne zeitliche Einschränkung von 0 bis 24 Uhr.

Weiße Linien:

  • Weiße Parkplatzmarkierungen zeigen legal Parkplätze an.
  • die weißen Parkplatzmarkierungen gelten ohne zeitliche Einschränkung von 0 bis 24 Uhr

Wo gibt es gelbe Linien in Gallneukirchen?

  • Friedhofgasse (bei Oppenborn): unterbrochene gelbe Linie - Parken verboten
  • Reichenauer Straße (vor St. Gallus Apotheke): durchgehende gelbe Linie - Halten und Parken verboten
  • Reichenauer Straße (Pfarrplatz - entlang der Poller): unterbrochene gelbe Linie - Parken verboten
                                                                                        durchgehende gelbe Linie - Halten und Parken verboten
  • Reichenauer Straße (neben Kirche, bei Steinbänke): unterbrochene gelbe Linie - Parken verboten
  • Marktplatz (vor Tauber): unterbrochene gelbe Linie - Parken verboten  
  • Färbergasse: durchgehende gelbe Linie - Halten und Parken verboten

 

PollerBesonders hinweisen möchten wir auf die durchgehende gelbe Linie und die unterbrochene gelbe Linie entlang der Reichenauer Straße beim Poller vor dem Pfarrplatz. 

Hier kommt es immer wieder zu Problemen, da vor dem Poller geparkt wird und daher ein Zufahren zum Pfarrplatz nicht möglich ist. Die durchgehende gelbe Linie weist auf ein Halten und Parken verboten hin! 

 

Halte- und Parkverbot im Haltestellenbereich lt. Straßenverkehrsordnung (§24, Abs. e):

Ein Halte- und Parkverbot gilt im Haltestellenbereich eines Massenbeförderungsmittels (Bus), das ist – sofern sich aus Bodenmarkierungen nichts anderes ergibt – der Bereich innerhalb von 15 m vor und nach den Haltestellentafeln, während der Betriebszeiten des Massenbeförderungsmittels.

In Gallneukirchen wurden am Marktplatz und im Schulfeld Begegnungszonen verordnet. In einer Begegnungszone ist jeglicher Fahrzeugverkehr gestattet und Fußgänger dürfen zur Fortbewegung die gesamte Fahrbahn benutzen (ohne den Fahrzeugverkehr mutwillig zu behindern). Fußgänger und Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Kraftfahrzeuge dürfen nur an den gekennzeichneten Stellen parken und Fahrzeuge dürfen in einer Begegnungszone maximal mit 20 km/h unterwegs sein. Der Beginn und das Ende der Begegnungszonen wurde mit den entsprechenden Hinweiszeichen kundgemacht.