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Die Kurzparkzonen in Gallneukirchen sind gebührenfrei. Es muss jedoch ein ordnungsgemäßes Hilfsmittel zur Überwachung der Kurzparkdauer ab Verlassen des Autos angebracht sein. Hilfsmittel zur Überwachung der Kurzparkdauer ist eine Parkscheibe. Die Kurzparkzonen in Gallneukirchen werden durch Wachorgane kontrolliert und überwacht.
Kurzparkzonenzeiten sind:
Übersichtsplan Parkplätze
Der Lagerhausparkplatz wird als gebührenpflichtiger Dauerparkplatz betrieben. Die Parkgebühr kann mittels Automaten entrichtet werden. Die Entrichtung der Parkgebühr ist mittels Kartenzahlung oder Barzahlung möglich. Bei der Barzahlung ist zu beachten, dass der genaue Betrag eingeworfen werden muss (keine Geldrückgabe möglich!). Das gelöste Parkticket muss im Auto gut sichtbar hinterlegt werden.
Parkgebühren:
Gebührenpflichtige Zeiten:
Fahrverbot in den Nebenstraßen
Im Zusammenhang mit der Einführung des gebührenpflichtigen Parkplatzes wurde ein Fahrverbot in der Flurgasse, am Sandweg und am Uferweg verordnet. Das Fahrverbot (ausgenommen Anliegerverkehr und ausgenommen Radverkehr) gilt seit Freitag, 2. Oktober 2020.
Bitte um Beachtung!
An folgenden Plätzen bzw. Straßen wurde in Gallneukirchen eine Begegnungszone verordnet:
In Gallneukirchen wir Halten und Parken verboten auch mit gelben durchgehenden und gelben unterbrochene Linien gekennzeichnet.
Erklärung der gelben und weißen Linien lt. Straßenverkehrsordnung (StVO):
Besonders hinweisen möchten wir auf die durchgehende gelbe Linie und die unterbrochene gelbe Linie entlang der Reichenauer Straße beim Poller vor dem Pfarrplatz.
Hier kommt es immer wieder zu Problemen, da vor dem Poller geparkt wird und daher ein Zufahren zum Pfarrplatz nicht möglich ist. Die durchgehende gelbe Linie weist auf ein Halten und Parken verboten hin!
Halte- und Parkverbot im Haltestellenbereich lt. Straßenverkehrsordnung (§24, Abs. e):
Ein Halte- und Parkverbot gilt im Haltestellenbereich eines Massenbeförderungsmittels (Bus), das ist – sofern sich aus Bodenmarkierungen nichts anderes ergibt – der Bereich innerhalb von 15 m vor und nach den Haltestellentafeln, während der Betriebszeiten des Massenbeförderungsmittels.
In Gallneukirchen wurden am Marktplatz und im Schulfeld Begegnungszonen verordnet. In einer Begegnungszone ist jeglicher Fahrzeugverkehr gestattet und Fußgänger dürfen zur Fortbewegung die gesamte Fahrbahn benutzen (ohne den Fahrzeugverkehr mutwillig zu behindern). Fußgänger und Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Kraftfahrzeuge dürfen nur an den gekennzeichneten Stellen parken und Fahrzeuge dürfen in einer Begegnungszone maximal mit 20 km/h unterwegs sein. Der Beginn und das Ende der Begegnungszonen wurde mit den entsprechenden Hinweiszeichen kundgemacht.