Schulstartbeilhilfe 2024 - Antrag auf Förderung

Hier haben Sie die Möglichkeit Ihren Antrag auf Schulstartbeihilfe 2024, laut Beschluss des Gemeinderates am 4. Juli 2024 für Schulanfänger die ab dem Schuljahr 2024/25 die Volksschule besuchen, zu stellen. Die detailierten Förderrichtlinien finden Sie unten angeführt. 

Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

Hauptwohnsitz Schüler:in

Hauptwohnsitz Erziehungs- bzw. Obsorgeberechtigte:r


Datei wählen ändern löschen
    Datei wählen ändern löschen
      Datei wählen ändern löschen
        Datei wählen ändern löschen
          Datei wählen ändern löschen
            Datei wählen ändern löschen
              Datei wählen ändern löschen
                Datei wählen ändern löschen
                  Datei wählen ändern löschen
                    Datei wählen ändern löschen
                      Datei wählen ändern löschen
                        Datei wählen ändern löschen
                          Förderrichtlinien

                          1.    Der Hauptwohnsitz des Kindes und mindestens eines obsorge-/erziehungsberechtigten Elternteils muss in Gallneukirchen sein.
                          2. Die Höhe der Schulstartbeihilfe für Schulanfänger beträgt max. € 100,00 und kann einmalig beantragt werden.
                          3. Eine Gewährung der Schulstartbeihilfe kann nur auf einmaligen, schriftlichen Antrag erfolgen (Onlinebeantragung über Homepage bzw. Formular ist es am Stadtamt erhältlich)
                          4. Der Kauf der entsprechenden Schulsachen ist durch den Kaufbeleg nachzuweisen und in der oben dargestellten Liste anzuführen.
                          5. Am beizulegenden Kaufbeleg sind der Name des Kindes und das Geburtsdatum zu vermerken. Der Kaufbeleg muss aus dem Jahr 2024 stammen.
                          6. Um Förderung kann bis 31. Dezember 2024 angesucht werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt ausschließlich mittels Anweisung auf das angeführte Konto.

                          Förderbestätigung
                          Information zum Datenschutz

                          Die von Ihnen bekanntgegebenen Daten werden:
                          • im Rahmen des konkreten Verfahrens und der gesetzlichen Zulässigkeit an sonstige Verfahrensbeteiligte weitergegeben.
                          • am Stadtamt Gallneukirchen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gespeichert.
                          Im Zusammenhang mit der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie das Recht auf Auskunft, Richtigstellung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung sowie das Recht Beschwerde bei der Datenschutzbehörde zu erheben. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten: Petra Royer, +43 676 5353 920, p.royer@gallneukirchen.ooe.gv.at

                          Datenschutz
                          Datenschutz
                          Sicherheitsabfrage