Containerplätze

Standplätze der Glascontainer in Gallneukirchen

Standplätze
Altstoffsammelzentrum
Köttstorferstraße
Rammesberg
Starhembergstraße / Gaisbacher Straße

Hinweis: Auf Grund von Baustellen oder anderen Umständen kann es vorkommen, dass Container durch die Entsorgungsfirma kurzfristig entfernt werden müssen. Nicht davon betroffen ist der Standort im Altstoffsammelzentrum (ASZ). Hier ist die Abgabe von Altglas jederzeit während der Öffnungszeiten möglich.

Weitere wichtige Informationen

Download Müllkalender: MÜLLKALENDER 2026


Schwarze Säcke:

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass keine schwarzen Säcke für zusätzlichen Restmüll mitgenommen und entsorgt werden. Es werden nur orange Müllsäcke mit der Aufschrift der Firma Zellinger entsorgt, welche am Stadtamt Gallneukirchen (EUR 14,72 inkl. MwSt.) erhältlich sind. 

Entleerung:

  • Entleerung der Restmülltonnen: Donnerstag ab 6.00 Uhr
  • Entleerung und Reinigung der Biomülltonnen: Freitag ab 6.00 Uhr
  • Der „Gelbe Sack“ ist unbedingt am angekündigten Abholtag bis 6.00 Uhr morgens dort abzulegen, wo auch die Restmüll bzw. Biotonnen für die Entleerung abgestellt werden. Die Abholung kann bis zu drei Tage dauern. Die Ablagerung an den ehemaligen Standplätzen der Kunststofftonnen ist verboten.

Bio-Abfuhr:

Folgende Straßenzüge des westlich bzw. nördlich gelegenen Gebietes werden dem östlich bzw. südlich gelegenen Gebiet zugeordnet (ACHTUNG: nur bei Bio-Abfuhr!):
Sandweg, Gusenstraße, Kapellenweg, Alte Straße, Elise-Lehner-Weg, Uferweg, Martin-Boos-Straße, Flurgasse, 
Lahnweg, Haselweidweg, Blütenstraße, Langfeld, Laubenweg, Bachweg, Bergweg, Botenstraße

Die wöchentliche Bioabfuhr wird von Anfang Mai bis Ende Oktober durchgeführt. Die Reinigung erfolgt einmal im Monat, jedoch in den beiden Gebieten in unterschiedlichen Wochen. Ab November bis Ende April erfolgt die Abfuhr der Biomülltonne in beiden Gebieten abwechselnd vierzehntägig


Wichtig: Richtiges Abstellen der Müllbehälter:

Dass Restmülltonnen nicht entleert werden, liegt zumeist daran, dass sie nicht ordnungsgemäß für die Abholung bereitgestellt wurden. Die Müllbehälter sind rechtzeitig an der Grenze zum öffentlichen Gut (Straße oder Gehsteig) zu platzieren, sodass sie von den Mitarbeitern der Entsorgungsfirma erreicht werden können, ohne dass das Privatgrundstück betreten werden muss.

Die Mitarbeiter:innen des Abfuhrunternehmens sind ausschließlich verpflichtet, jene Müllbehälter zu entleeren, die fristgerecht an einer vom Müllabfuhrwagen befahrenen Straße bereitgestellt werden.