Riedegg und die Richtstätte „am Penkenberg nächst der Hofhalt“ (Gugalea)
Riedegg
Um 1100 begannen die Haunsperger mit der Rodung unseres Gebietes. Marchward de Ridecco errichtete 1150 die Wohn- und Fluchtburg Riedegg – die 700 Jahre andauernde Grundherrschaft über Gallneukirchen begann (bis 1848).
Wegen fehlender männlicher Nachkommen der Haunsperger fiel die Herrschaft Riedegg 1211 samt Besitz und den Untertanen an den Bischof von Passau. Die Verwaltung aus der Ferne war mühsam und die Erträge waren karg, sodass Riedegg an Adelsfamilien verpfändet wurde.
1411 erwarben schließlich die Starhemberger Riedegg und ließen sich hier nieder.
Erasmus von Starhemberg, der 1503 in der Burg geboren wurde, ließ diese mithilfe von türkischen Kriegsgefangenen (1529 Türkenbelagerung Wiens) befestigen – Gartenmauer und Brunnen (56m!) zeugen noch heute von der hervorragenden Baukunst.
In der Neuzeit (um 1600) wurde die Burg durch ein Renaissanceschloss mit Wasserleitung, Kapelle, Gerichtssaal, Weingarten und der sehenswerten Reitstiege errichtet – die Burg verfiel zusehends.
1933 waren die Starhemberger gezwungen Riedegg zu verkaufen – ein Erholungsheim für englische Studenten wurde eingerichtet, das sich jedoch nicht bewähren konnte.
1936 ließen sich schließlich Mariannhiller Missionare auf Riedegg nieder. Die Ruine wurde renoviert, ein Bildungs- und Gästehaus sowie ein Afrikamuseum wurden eingerichtet, eine Schule wie auch Wohnungen fanden ebenso Platz. 2015 wurde Schloss Riedegg an private Investoren verkauft, seither befindet sich darin u.a. das Ärztezentrum „Ad fontes“.
In den Jahren 1272 bis 1756 befand sich die Richtstätte von Gallneukirchen auf dem „Penkenberg nächst der Hofhalt“
Neben einer Gedenktafel erinnert heute noch eine gotische Steinsäule an die historische Richtstätte am Penkenberg im Wald oberhalb des Warschenhoferguts, ebenso ein Stein mit drei Kreuzen, der möglicherweise als Grenzmarkierung des Burgfrieds von Riedegg diente. Von 1272 bis 1411 befand sich am sog. „Gugalea“1 die Hinrichtungsstätte des bischöflich-passauischen Hochgerichts, von 1576 bis 1756 wurden hier Todesurteile durch das starhembergische Gericht vollstreckt. In der Folge wird der Richtplatz „beim Abdecker“ genannt, am Weg von der Gaisbacherstraße zur Gusen Richtung Schweinbach beim sog. „Schinder- oder Wasenmeisterhaus“ gelegen. Hier waren Abdecker ansässig, die sich um die Tierkörperverwertung und -entsorgung kümmerten und ebenso wie die Scharfrichter (Henker) den „unehrlichen“ Berufen angehörten. Ob auch hier Henker und Wasenmeister in einer Person agierte wie oft üblich, ist nicht überliefert.
1972 wurde die Säule von der alten Richtstätte auf den Kirchenvorplatz, dem ehemaligen Friedhof (bis 1836), aufgestellt. Hier befand sich einst die sog. Dingstatt, es wurde Gericht abgehalten.
1930 erinnerte ein Festspiel anlässlich der vom Heimatverein veranstalteten Riedmarkfeier an die Gründung des Landgerichts Riedmark durch Herzog Leopold V.
Die Säule, die mglw. in früherer Zeit auch als Pranger gedient haben könnte, wurde im Zuge der Renovierung der Kath. Kirche 2006 abgetragen und den Besitzern (Fam. Warschenhofer) zurückgegeben, nach kirchlicher Segnung wurde sie 2015 an ihrem ursprünglichen Ort am Penkenberg aufgestellt. Das vierflächige Bronzerelief des Bildhauers Prof. Alois Dorn aus dem Jahr 1975 wurde durch ein Glasbild ersetzt.
Weistum – Freiung – Dingstatt:
In einer Urkunde des Passauer Bistums findet sich ein Weistum des Marktes Gallneukirchen aus dem 13. Jahrhundert.
In der Zeit, wo das Recht noch nicht in Gesetzen verankert war, musste man das überlieferte (Gewohnheits-)Recht zeigen oder „weisen“, später wurden diese Rechte niedergeschrieben, die Niederschrift eines „gewiesenen“ Rechtes wurde als Weistum bezeichnet.
Das Weistum besagt zum Beispiel, dass der herzoglich babenbergische Landrichter zwar 1 Mal im Jahr im Markt seinen Gerichtstag abhalten durfte (Dingstatt der Riedmark = Gerichtsstätte), jedoch ohne Belastung von Markt und Bevölkerung. Denn Gallneukirchen unterstand nicht dem Landrichter der Riedmark, es hatte einen eigenen Marktrichter. Der Markt war somit eine Freiung.
Unter einer Freiung (Freyung) verstand man ein abgegrenztes Gebiet, das von Steuern, Rechtsvorschriften oder von der allgemeinen Gerichtsbarkeit befreit war. Das konnten Orte, Gebäude (Kirchen, Adelshäuser, Mühlen) oder Friedhöfe sein.
Der Markt Gallneukirchen gehörte damals nicht nur kirchlich gesehen zum Bistum Passau, sondern er war diesem auch sonst „untertan“; der Bischof von Passau war der Grundherr des Gebietes (Burgfried = Geltungsbereich des Gerichts) von Riedegg und somit auch von Gallneukirchen. Der bischöfliche Marktrichter richtete über kleine und große Vergehen und hatte auch das Recht, ein Todesurteil zu fällen = hohe Gerichtsbarkeit, Halsgericht oder Blutbann.
Der freie Markt Gallneukirchen mit eigenem Marktgericht lag daher inmitten des großen Landgerichts Riedmark (erste urk. Erwähnung um 1260). So kam es unweigerlich immer wieder zu Differenzen zwischen den beiden Gerichtszuständigkeiten:
Beging jemand in der Riedmark einen Diebstahl und floh dieser daraufhin nach Gallneukirchen, so konnte ihn der Landrichter der Riedmark nicht einfach durch seine Gerichtsdiener (Schergen) herausholen lassen; er musste vielmehr die Auslieferung verlangen, so wie es heute zwischen zwei Staaten üblich ist.
Eine Befragung, Anhörung, Gerichtsverhandlung wurde als Taiding (Bot-Ding, Tageding, Tading; Banntaiding betraf ein bestimmtes Gebiet = Bannkreis) bezeichnet und wurde an der Dingstatt abgehalten: meist auf einer erhöhten Stelle, auf einem Friedhof oder unter einem Baum.
Das älteste Taidingbüchlein ist aus dem Jahr 1756 vom Grafen Heinrich Max. von Starhemberg erhalten. Darin sind zum Beispiel auch Weisungen über die Markt- und Gewerbeordnung sowie die Feuerordnung enthalten. Interessant sind auch die
Bestimmungen über das Malefizgericht (Ausübung des Blutbannes), wie die Vorkehrungen für Hinrichtungen:
Alle dem Riedegger Burgfried zugehörigen Zimmerleute, Müller und Spielleute mussten sich zur bestimmten Zeit nach Riedegg begeben, auch die Maurer, wenn es notwendig war, früher auch die Weber. Die Zimmerleute mussten das Holz „erheben“ und „an den gewöhnlichen Ort“ bringen und das „Gerichtszimmer“ oder „Hochgericht“, den Galgen, aufstellen. Wenn aber jemand mit dem Rad oder sonst auf eine Art, bei der man nicht nur Holz, sondern auch Eisen benötigte, hingerichtet werden sollte, so mussten die Schmiede und Wagner gegen gebührende Bezahlung die notwendigen Arbeiten leisten. Die Mitarbeit aber sollte keinem Handwerksmann an seiner Ehre und seinem Leumund schaden. Wenn ihm jemand deswegen einen Vorwurf machte, wurde dieser bestraft. Die Spielleute geleiteten den Zug, meist von vielen Schaulustigen gesäumt, mit lustigen Weisen zur Richtstätte.
Die Revolution von 1848 brachte beträchtliche Veränderungen: die Leibeigenschaft wurde aufgehoben, Gemeinden wurden konstituiert, Bezirksgerichte und Bezirkshauptmann- schaften wurden gegründet, d.h. Justiz und Verwaltung wurden getrennt – die Gerichtsbarkeit der Grundherren war somit Geschichte.
Quellen:
Heimatbuch Gallneukirchen, S. 86ff
Weistümer aus Gallneukirchen, Hellmonsödt, Zwettl – Riedmarkheft Nr. 1, 1929
OÖ Heimatblätter Bd. 3-4, 2016, Wilhelm Mayrhofer
Ute Sailer; Wilhelm Schinagl
Oktober 2021