Auf dieser Seite finden Sie ab 1. Jänner 2023 Veröffentlichungen gemäß Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) Artikel 20 Absatz 5.
Gemäß Art. 20 Abs. 5 B-VG sind "alle mit Aufgaben des Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauter Organe" verpflichtet, alle von ihnen in Auftrag gegebenen Studien, Gutachten und Umfragen mitsamt deren Kosten, die gegen Entgelt ab 1. Jänner 2023 an Verwaltungsexterne in Auftrag gegeben werden, nach deren Abschluss (soweit nicht Gründe der Amtsverschwiegenheit oder des Datenschutzes entgegestehen) zu veröffentlichen.
Die Stadtgemeinde Gallneukirchen kommt dieser Verpflichtung nach und veröffentlicht hier alle Studien, Gutachen und Umfragen (soweit nicht Gründe der Amtsverschwiegenheit oder des Datenschutzes entgegestehen):
BERICHTE:
UMFRAGEN:
GUTACHTEN:
Titel
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| Kosten (brutto)
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STUDIEN:
Titel
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| Kosten (brutto)
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Link zum Bundes-Verfassungsgesetz
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Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) Artikel 20 Absatz 5 => RIS
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