Gewährung einer Projektförderung - Ansuchen

Hier haben Sie die Möglichkeit Ihren Antrag auf Ansuchen um Gewährung einer Projektförderung zu stellen.

Einreichfrist: 15. Oktober des Umsetzungsjahres, VOR Projektstart

Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

Antragsteller:in


Förderungsvorhaben

Beilagen

Kostenaufstellung, (evtl. Kostenvoranschlag), Übersicht über die finanzielle Bedeckung inklusive Förderansuchen an andere Stellen samt Zusagen, Rechnungen nach Durchführung des Projektes


Bankverbindung

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          Fördererklärung

          Fördererklärung

          Ich nehme / wir nehmen zur Kenntnis, dass auf eine Förderung kein Rechtsanspruch besteht.

          Ferner erkläre ich / erklären wir verbindlich und unwiderruflich, dass 

          a) die Richtlinien für die Gewährung einer Förderung anerkannt werden;
          b) die Angaben im Ansuchen richtig sind und zur Kenntnis genommen wird, dass wissentlich unrichtige Angaben im Ansuchen zum Ausschluss aus der Förderungsvergabe führen und weiters eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen können;
          c) Förderungen, die aufgrund unrichtiger Angaben im Ansuchen gewährt wurden, unverzüglich an die Stadtgemeinde Gallneukirchen zurückzuzahlen sind;
          d) Unterlagen die vom Stadtamt als Nachweis für eine eventuell zu gewährende Förderung bzw. für die Auszahlung einer solchen verlangt werden, unverzüglich vorzulegen sind, da ansonsten keine Weiterbearbeitung des Ansuchens erfolgt.

          Förderbestätigung
          Veröffentlichung laut Informationsfreiheitsgesetz - Zustimmung
          Information zum Datenschutz

          Die von Ihnen bekanntgegebenen Daten werden:
          • im Rahmen des konkreten Verfahrens und der gesetzlichen Zulässigkeit an sonstige Verfahrensbeteiligte weitergegeben.
          • am Stadtamt Gallneukirchen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gespeichert.
          Im Zusammenhang mit der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie das Recht auf Auskunft, Richtigstellung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung sowie das Recht Beschwerde bei der Datenschutzbehörde zu erheben. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten: Petra Royer, +43 676 5353 920, p.royer@gallneukirchen.ooe.gv.at

          Datenschutz
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          Sicherheitsabfrage