Lärm an Wochenenden und Feiertagen

01.05.2014

Laut Lärmschutzverordnung ist im Gemeindegebiet Gallneukirchen an Samstagen ab 17.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zur Gänze die Verwendung oder der Betrieb von folgenden Lärmquellen verboten: Gartengeräte, insbesondere Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotor, sofern diese nicht im Rahmen eines Gewerbe- oder Industriebetriebes Verwendung finden.
Vom Verbot ausgenommen ist die ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion.
Ein Zuwiderhandeln wird mit einer Geldstrafe geahndet