Veröffentlichungen gemäß Art. 20 Abs. 5 B-VG

Auf dieser Seite finden Sie ab 1. Jänner 2023 Veröffentlichungen gemäß bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) Artikel 20 Absatz 5.

Gemäß Art. 20 Abs. 5 B-VG sind "alle mit Aufgaben des Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauter Organe" verpflichtet, alle von ihnen in Auftrag gegebenen Studien, Gutachten und Umfragen mitsamt deren Kosten,  die gegen Entgelt ab 1. Jänner 2023 an Verwaltungsexterne in Auftrag gegeben werden, nach deren Abschluss (soweit nicht Gründe der Amtsverschwiegenheit oder des Datenschutzes entgegestehen) zu veröffentlichen. 

Die Stadtgemeinde Gallneukirchen kommt dieser Verpflichtung nach und veröffentlicht hier alle Studien, Gutachen und Umfragen (soweit nicht Gründe der Amtsverschwiegenheit oder des Datenschutzes entgegestehen):


UMFRAGEN:

Titel
Datum
Kosten (brutto)
Gemeinde)Echo Bürger:innen-Befragung Stadtgemeinde Gallneukirchen 2023 - GESAMTERGEBNIS
19.02.2024
EUR 5.875,78







GUTACHTEN:

Titel
Datum
Kosten (brutto)









STUDIEN:

Titel
Datum
Kosten (brutto)









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Link zum Bundes-Verfassungsgesetz

Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) Artikel 20 Absatz 5 => RIS