Benützung öffentliches Gut - Bewilligung

Für die Benützung des öffentlichen Gutes, die über den gemeingebrauch hinaus geht (Lagerung, Stufen, Schächte, Reklameschilder, Vitrinen, Vordächer, Schanigärten, Gastgärten, Container, Baugerüste, etc.) hebt die Stadtgemeinde Gallneukirchen Entgelte ein.  

Zuständig