AktivPass Gusental - aktiv am Leben teilnehmen!

Mit dem „AktivPass Gusental“ können berechtigte Engerwitzdorfer und Gallneukirchner Bürger aktiv am gesellschaftlichen LebenAktivPass Gusentalteilnehmen. Für AktivPass Gusental-Besitzer stehen Ermäßigungen in den unterschiedlichsten Einrichtungen in Gallneukirchen und Engerwitzdorf zur Verfügung. Ermäßigungen können nur in Verbindung mit dem AktivPass Gusental und einem amtlichen Lichtbildausweis beantragt werden. Die Voraussetzung für die Ausstellung des AktivPasses Gusental ist der bestätigte Antrag für die Ausstellung der RotKreuzMarkt-Karte bzw. eine gültige RotKreuzMarkt-Karte.



Was bietet der AktivPass Gusental?
Der AktivPass bietet Ermäßigungen für „Essen auf Räder“, Taxigutscheine für Senioren, Ferienspiel/Ferienpass, Veranstaltungen (Kultur, Sport, Bildung, ...), Eintritte Kulturhaus „Im Schöffl“, Freibad Gallneukirchen, Mitgliedsbeiträge bei Vereinen, Ermäßigung beim "Postbus Shuttle" und Beiträge für die Landesmusikschule Gallneukirchen.


Wie ist der AktivPass Gusental zu beantragen?
Die Beantragung erfolgt persönlich im Bürgerservice der Stadtgemeinde oder per Mail an stadtgemeinde@gallneukirchen.ooe.gv.at. Zur Beantragung nehmen Sie die RotKreuzMarkt-Karte oder den bestätigten Ausstellungsantrag für die RotKreuzMarkt-Karte mit.


Die jeweilige Ermäßigung wird für AktivPass Gusental Besitzer unkompliziert gleich beim Besuch der Veranstaltung, bei Anmeldung beim Verein oder bei den weiteren Vergünstigungen unmittelbar bei Beanspruchung in Abzug gebracht. So soll gewährleistet sein, dass der AktivPass Gusental auch seine Bestimmung erfüllt: Aktiv am Leben teilnehmen – und das so viel und oft wie möglich!


Beantragung RotKreuzMarkt-Karte
Die Beantragung des „AktivPass Gusental“ ist an die RotKreuzMarkt-Karte gekoppelt. Die Ausstellung der RotKreuz-Markt-Karte berechtigt zum Einkauf bei den RotKreuzMärkten in Urfahr-Umgebung und kann ausschließlich bei der Sozialberatungsstelle (Gallneukirchen oder Engerwitzdorf) beantragt werden. Um eine RotKreuzMarkt-Karte zu erhalten ist das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen anzugeben. Die Ausstellung der Karte erfolgt nach bestimmten Einkommensrichtsätzen, die sich auf das monatliche Nettoeinkommen beziehen. Für 1-Personen-Haushalte max. € 1.300 und für 2-Personen-Haushalte max. € 1.800. Für jedes im Haushalt lebende unterhaltspflichtige Kind können weitere max. € 300 geltend gemacht werden. Nicht als Einkommen zählen Wohnbeihilfe, Pflegegeld, Familien- bzw. Kinderbeihilfe. Bei der Beantragung der Karte werden unter anderem auch besondere aktuelle Umstände (z.B. Unterhaltszahlungen, hohe Therapiekosten, ...) berücksichtigt.

Nähere Informationen sowie telefonische Terminvereinbarung unter: Daniela Kukacka-Haidinger, 07235/50430-41 oder
sbs-engerwitzdorf.pos@shvuu.at. Mitzunehmen sind: amtlicher Lichtbildausweis, Haushaltsbestätigung sowie Einkommensnachweis aller im Haushalt lebenden Personen. 


Richtlinien "AktivPass Gusental": AktivPass Gusental Richtlinien

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