Gallneukirchner Veranstaltungsgutscheine

Gallneukirchner Veranstaltungsgutschein für
neuzugezogene BürgerInnen
Richtlinien für die Ausstellung sowie für das einlösen des Gutscheines


1.    Eine Maßnahme des Kulturentwicklungsplans der Stadtgemeinde Gallneukirchen ist, die Integration und Einbindung von neuzugezogenen BürgerInnen in die kulturellen Aktivitäten vor Ort.

2.    Neuzugezogene BürgerInnen erhalten bei der Anmeldung des Wohnsitzes im Bürgerservice vier Gutscheine im Wert von jeweils EUR 5,-. Dieser Gutschein im Wert von insgesamt EUR 20,- wird nur für Hauptwohnsitz Anmeldungen und pro Haushalt einmal ausgegeben.

3.    Sollte ein Bürger seinen Hauptwohnsitz über das digitale Amt anmelden und fordert anschließend persönlich im Bürgerservice diesen Gutschein an, wird ihm dieser ausgehändigt.

4.    Um Doppelausgaben zu vermeiden, wird im Bürgerservice eine Liste mit den Haushalten die einen Gutschein erhalten haben, geführt.

5.    Bei folgenden Veranstaltungen kann man den Gutschein einlösen
        a.    Veranstaltungen von gemeinnützigen Gallneukirchner Vereinen und Institutionen.
        b.    Angemeldete Veranstaltungen von Einzelpersonen

6.    Nicht einlösen kann man den Gutschein
        a.    bei Veranstaltungen mit freiwilliger Spende
        b.    für Konsumation bei Veranstaltungen

7.    Der Gutschein ist ab Ausstellungsdatum 1 Jahr gültig.

8.    Die Vereine erhalten am Stadtamt den Betrag des eingelösten Gutscheines zurück. Die Vereine müssen die Differenz zu dem Eintrittspreis nicht an den Besucher auszahlen.

9.    Finanziert werden diese Kosten aus dem Kulturbudget für die Umsetzung der Maßnahmen des Kulturentwicklungsplans

10.     Die Ausgabe des Gutscheines ist vorerst auf diese Legislaturperiode (2021 – 2027) beschränkt.

Richtlinien Veranstaltungsgutscheine (78 KB) - .PDF

Zuständig