Kundmachung - Verfügung der Gemeindewahlbehörde

Aushängezeitraum: 12.04.2024 - 09.06.2024

Kundmachung


über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde/in Statutarstädten der Bezirkswahlbehörde vor der Wahl
Anlässlich der Europawahl am 9. Juni 2024 wird gemäß § 39 Abs. 2 der Europawahlordnung – EuWO, BGBl. Nr. 117/1996, in der geltenden Fassung, folgende Kundmachung verlautbart:

Kundmachung als pdf-Datei:

Kundmachung - Verfügung der Gemeindewahlbehörde (1,08 MB) - .PDF

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