Semesterticket für Studierende

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Gallneukirchen hat in seiner Sitzung am 14. November 2012 die Förderung des „Semestertickets“ für den öffentlichen Verkehr für Studierende beschlossen.

Unter folgenden Voraussetzungen bzw. Bedingungen wird eine Förderung gewährt:

Der Hauptwohnsitz muss zum Stichtag 31. Oktober des jeweiligen Studienjahres in Gallneukirchen sein.

  1. Eine Gewährung kann nur auf schriftlichen Antrag erfolgen (Antragsformular kann von der Homepage heruntergeladen werden bzw. ist es am Stadtamt erhältlich)
  2. Der Kauf eines entsprechenden Studententickets für den öffentlichen Verkehr muss nachgewiesen werden.
  3. Eine Inskriptionsbestätigung bzw. Studienfortsetzungsbestätigung ist vorzulegen.
  4. Eine Förderung erfolgt maximal bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres.
  5. Ausbezahlt wird die Preisdifferenz zum HWS-Studententicket der jeweiligen Universitätsstadt, aber maximal € 150,- pro Jahr bzw. € 75,- pro Semester.
  6. Das Ansuchen muss während des Studienjahres gestellt werden (ein- oder zweimal), aber frühestens ab 2. November des jeweiligen Jahres (wegen des  Stichtages).
  7. Gültig sind die Förderrichtlinien ab dem Studienjahr 2012/13 (Herbst 2012), ausschließlich für Studierende in anderen Bundesländern.

Formulare

Förderungen