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Medieninhaber und Herausgeber: Stadtgemeinde GallneukirchenMedienrechtliche Ansprechperson: BGM Mag. Sepp Wall-StrasserAnsprechperson: AL Mag. Dr. Franz Gstöttenmair
Adresse: Reichenauer Straße 1, 4210 GallneukirchenTelefon: 07235/63155Fax: 07235/63155-190E-Mail: stadtgemeinde@gallneukirchen.ooe.gv.at
DVR-Nummer der Stadtgemeinde Gallneukirchen: 0420344 UID-Nummer: ATU 23462009GEMEINDE-Kennzahl: 41607
Medienlinie gem. § 25 Abs. 4 MedienG
Homepage der Stadtgemeinde Gallneukirchen, bietet der Öffentlichkeit Informationen und E-Government Dienste der Stadtgemeinde Gallneukirchen
Anmerkung zur gendergerechten Schreibweise
Aufgrund der einfacheren Lesbarkeit wird gegebenenfalls auf eine geschlechterneutrale Differenzierung (beispielsweise "Bürgerinnen und Bürger" oder "BürgerInnen") verzichtet. Die verwendeten Begriffe gelten daher im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich immer für beide Geschlechter. Unabhängig von der inhaltlichen Gestaltung sei vorausgesetzt, dass beide Geschlechter selbstverständlich als gleichwertig erachtet werden.
Schreiben an die Stadtgemeinde Gallneukirchen richten Sie bitte an folgende Adresse:Stadtgemeinde GallneukirchenReichenauer Straße 14210 Gallneukirchen
Zur leichteren Bearbeitung Ihres Schreibens ersuchen wir Sie, falls bekannt, die Geschäftszahl anzuführen.
Bei Übermittlungen per Telefax verwenden Sie bitte die Telefax-Nummer 07235/63155-190. Für telefonische Anfragen stehen wir unter der Telefonnummer 07235/63155 während der Amtsstunden zur Verfügung.
Wenn Sie mit uns elektronisch kommunizieren wollen, verwenden Sie bitte unsere offizielle E-Mailadresse stadtgemeinde@gallneukirchen.ooe.gv.at.
Die Empfangsgeräte (Telefax und E-Mail) sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte gerichtet werden, können daher nicht entgegengenommen werden.
Dies hat die Wirkung, dass Anbringen auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich des Amtes gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und eingelangt) gelten und von uns erst ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.
Die Weiterleitung von an die persönliche E-Mail-Adresse einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters des Amtes übermittelten Anbringen ist insbesondere im Fall der Abwesenheit der betreffenden Person - nicht sichergestellt.
Für die elektronische Kommunikation mit der Stadtgemeinde Gallneukirchen können folgende Formate verwendet werden:
Für die Ausübung des Rechts auf elektronischen Verkehr mit der Behörde gem. § 1a E-GovG. stellt die Stadtgemeinde Gallneukirchen auf Ihrer Website unter www.gallneukirchen.at im Bereich "E-Government" per 01.01.2020 die entsprechenden Formulare für eine Online-Antragstellung zur Verfügung.
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