Jagdausschuss

Von der Stadtgemeinde Gallneukirchen werden folgende Vertreter/Mitglieder gem. § 16 OÖ Jagdgesetz in dieses Organ außerhalb der Gemeinde entsendet:

Schriftführer

Stefan Mayrhofer
Kontaktdaten von Stefan Mayrhofer
FunktionSachbearbeiter
NameStefan Mayrhofer
BüroAllgemeine Verwaltung (Erdgeschoss)
StraßeReichenauer Straße 1
Telefon+43 7235 63155 151
Faxnummer+43 7235 63155 190
E-Mail (offiziell)st.mayrhofer@gallneukirchen.ooe.gv.at

Mitglieder

Ersatzmitglieder

Weitere wichtige Informationen

Müllkalender 2024


Schwarze Säcke:

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass keine schwarzen Säcke für zusätzlichen Restmüll mitgenommen und entsorgt werden. Es werden nur orange Müllsäcke mit der Aufschrift der Firma Zellinger entsorgt, welche zu einem Preis von Euro 10,90 (Fassungsvermögen 90 l) am Stadtamt erhältlich sind.

Bio-Abfuhr:

Folgende Straßenzüge des westlich bzw. nördlich gelegenen Gebietes werden dem östlich bzw. südlich gelegenen Gebiet zugeordnet (ACHTUNG: nur bei Bio-Abfuhr!):
Sandweg, Gusenstraße, Kapellenweg, Alte Straße, Elise-Lehner-Weg, Uferweg, Martin-Boos-Straße, Flurgasse, 
Lahnweg, Haselweidweg, Blütenstraße, Langfeld, Laubenweg, Bachweg, Bergweg, Botenstraße

Die wöchentliche Bioabfuhr wird von Anfang Mai bis Ende Oktober durchgeführt. Die Reinigung erfolgt einmal im Monat, jedoch in den beiden Gebieten in unterschiedlichen Wochen. Ab November bis Ende April erfolgt die Abfuhr der Biomülltonne in beiden Gebieten abwechselnd vierzehntägig


Wichtig: Richtiges Abstellen der Müllbehälter:

Das Restmülltonnen nicht entleert werden liegt zumeist daran, dass sie nicht richtig für die Abholung vorbereitet werden. Die Mülltonnen sind zeitgerecht an der Grenze zum öffentlichen Gut (Straßen, Gehsteig) zu platzieren, dass sie von den Mitarbeitern der Entsorgungsfirma erreicht werden können, ohne dass diese das Privatgrundstück betreten. Die Mitarbeiter des Abfuhrunternehmen sind nur verpflichtet, jene Müllbehälter zu entleeren, die rechtzeitig an die mit dem Müllabfuhrwagen befahrenen Straßen abgestellt werden.


Abfallgebühr Grün- und Strauchschnitt

Die Abfallgebühr beinhaltet die Abfuhr und die Verbrennung des Restmülls und die Kosten der Biotonne. Bei Vorhandensein einer 90 l Restmülltonne sind pro Jahr 2 m3 Grün- oder Strauchschnitt, die im ASZ oder in der Kompostieranlage abgegeben werden, frei. Für jeden weiteren m3 wird eine Kompostiergebühr von Euro 18,25 bei direkter Abgabe in der Kompostieranlage bzw. Euro 24,93 ( inkl. 10 % MWSt.) bei Abgabe im ASZ verrechnet.