Jagdausschuss

Von der Stadtgemeinde Gallneukirchen werden folgende Vertreter/Mitglieder gem. § 16 OÖ Jagdgesetz in dieses Organ außerhalb der Gemeinde entsendet:

Schriftführer

Stefan Mayrhofer
Kontaktdaten von Stefan Mayrhofer
FunktionSachbearbeiter
NameStefan Mayrhofer
BüroAllgemeine Verwaltung (Erdgeschoss)
StraßeReichenauer Straße 1
Telefon+43 7235 63155 151
Faxnummer+43 7235 63155 190
E-Mail (offiziell)st.mayrhofer@gallneukirchen.ooe.gv.at

Mitglieder

Ersatzmitglieder

Weitere wichtige Informationen

Download Müllkalender: MÜLLKALENDER 2026


Schwarze Säcke:

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass keine schwarzen Säcke für zusätzlichen Restmüll mitgenommen und entsorgt werden. Es werden nur orange Müllsäcke mit der Aufschrift der Firma Zellinger entsorgt, welche am Stadtamt Gallneukirchen (EUR 14,72 inkl. MwSt.) erhältlich sind. 

Entleerung:

  • Entleerung der Restmülltonnen: Donnerstag ab 6.00 Uhr
  • Entleerung und Reinigung der Biomülltonnen: Freitag ab 6.00 Uhr
  • Der „Gelbe Sack“ ist unbedingt am angekündigten Abholtag bis 6.00 Uhr morgens dort abzulegen, wo auch die Restmüll bzw. Biotonnen für die Entleerung abgestellt werden. Die Abholung kann bis zu drei Tage dauern. Die Ablagerung an den ehemaligen Standplätzen der Kunststofftonnen ist verboten.

Bio-Abfuhr:

Folgende Straßenzüge des westlich bzw. nördlich gelegenen Gebietes werden dem östlich bzw. südlich gelegenen Gebiet zugeordnet (ACHTUNG: nur bei Bio-Abfuhr!):
Sandweg, Gusenstraße, Kapellenweg, Alte Straße, Elise-Lehner-Weg, Uferweg, Martin-Boos-Straße, Flurgasse, 
Lahnweg, Haselweidweg, Blütenstraße, Langfeld, Laubenweg, Bachweg, Bergweg, Botenstraße

Die wöchentliche Bioabfuhr wird von Anfang Mai bis Ende Oktober durchgeführt. Die Reinigung erfolgt einmal im Monat, jedoch in den beiden Gebieten in unterschiedlichen Wochen. Ab November bis Ende April erfolgt die Abfuhr der Biomülltonne in beiden Gebieten abwechselnd vierzehntägig


Wichtig: Richtiges Abstellen der Müllbehälter:

Das Restmülltonnen nicht entleert werden liegt zumeist daran, dass sie nicht richtig für die Abholung vorbereitet werden. Die Mülltonnen sind zeitgerecht an der Grenze zum öffentlichen Gut (Straßen, Gehsteig) zu platzieren, dass sie von den Mitarbeitern der Entsorgungsfirma erreicht werden können, ohne dass diese das Privatgrundstück betreten. Die Mitarbeiter des Abfuhrunternehmen sind nur verpflichtet, jene Müllbehälter zu entleeren, die rechtzeitig an die mit dem Müllabfuhrwagen befahrenen Straßen abgestellt werden.