Kautionszuschuss Gallneukirchen

Der Kautionszuschuss stellt eine freiwillige Sozialleistung der Stadtgemeinde Gallneukirchen für sozial schwache Haushalte dar. Die Stadtgemeinde Gallneukirchen kann über Ansuchen einkommensschwache Personen, deren Haushaltseinkommen unter den unten angeführten Richtwerten liegt und soweit Budgetmittel vorhanden sind, eine Unterstützung aus dem Kautionsfond der Stadtgemeinde Gallneukirchen bei einer Wohnungsanmietung gewähren. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht. 

Mit dem Zuschuss soll Gallneukirchner:innen unter Berücksichtigung des Einkommens und der Familiengröße ein Zuschuss für die Bewältigung der Kautionslast (Baukostenzuschuss) gewährt werden. 

Der Kautionszuschuss wird ausschließlich für Wohnungsmietverträge ab dem 1. Jänner 2022 gewährt. Der Kautionszuschuss gilt sowohl für Mietwohnungen am privaten Wohnungsmarkt, für Mietwohnungen von gemeinnützigen Wohnbauträgern und Mietwohnungen der Stadtgemeinde Gallneukirchen.

Zuständig

Formulare