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Dieses Gremium ist gemäß Gemeindedienstrechtsgesetz 2002 § 14 zu bilden und besteht aus Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern.
*Die Personalvertretung entsendet gem. §14 Abs. 2 OÖ. GDG zwei Mitglieder in den Personalbeirat. Nimmt der Personalbeirat Aufgaben gem. §35 Abs. 1 OÖ Gemeinde-Personalvertretungsgesetz wahr, ist ein weiterer Dienstnehmervertreter zu bestellen.
Partei anzeigen Alle ÖVP SPÖ