Informationen zur EU-Wahl 2024

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Wahlkartenanträge

Wahlkartenanträge für die EU-Wahl am Sonntag, 9. Juni 2024 können ab sofort am Stadtamt Gallneukirchen in folgender Weise gestellt werden:

Erforderlich für Wahlkartenantrag:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Begründung für Beantragung (Ortsabwesenheit, Krankheit, Ausland, ..)

Ausstellung von Wahlkarten: Infoblatt


Informationen zur Wahlkartenausstellung

Die Ausstellung der Wahlkarten wir ab Mitte Mai 2024 möglich sein. Dazu wird am Stadtamt Gallneukirchen wieder ein Wahlbüro im 1 OG eingerichtet. Das Wahlbüro ist während der Parteienverkehrszeiten wie folgt besetzt:




Montag7.00 bis 12.00 Uhr16.30 bis 18.00 Uhr
Dienstag8.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag8.00 bis 12.00 Uhr16.30 bis 18.00 Uhr
Freitag8.00 bis 12.00 Uhr

Während der Parteienverkehrszeiten ist die Beantragung der Wahlkarte mit sofortiger Stimmabgabe möglich.


Beantragung der Wahlkarte - BITTE BEACHTEN SIE!
Die Beantragung der Wahlkarte hat durch die Wählerin oder den Wähler selbst zu erfolgen! Eine Beantragung durch Angehörige, Ehegattinnen oder Ehegatten, Erziehungsberechtigte oder andere nahestehende Personen ist auch bei Vorlage einer Vollmacht nicht zulässig! Ebenso unzulässig ist eine Beantragung durch eine Erwachsenenvertreterin oder einen Erwachsenenvertreter (vormals "Sachwalterin" oder "Sachwalter"). 


Aufgrund des Wahlrechtsänderungsgesetzes ist weiters zu berücksichtigen, dass Bürger:innen, die ihre Stimme mittels
Wahlkarten nicht sofort im Wahlbüro (Wahlkabine) abgeben, die Wahlkarten bei der BH Urfahr-Umgebung abgeben müssen. Die Abgabe ist mittels Post (Briefkasten) oder persönlich bei der BH möglich.

Hinweis: Wahlkarten dürfen keinesfalls am Stadtamt abgegeben oder in den schwarzen Briefkasten der Stadtgemeinde eingeworfen werden!


Informationen für im Ausland lebende Wahlberechtigte

In der nachstehenden pdf-Datei finden Sie die Informationen betreffend Eintragung von im Ausland lebenden Wahlberechtigten in die Europa-Wählerevidenz

Informationsblatt


Informationen für EU-Bürger:innen

In der nachstehenden pdf-Datei finden Sie Informationen betreffend die eintragung von (nicht-österreichischen) Unionsbürger:innen mit Hauptwohnsitz in Österreich in die Europa-Wählerevidenz

Informationsblatt



08.03.2024