"KlimaTicketÖ Jugend“ und „KlimaTicketOÖ Junior" - Antrag auf Förderung

Hier haben Sie die Möglichkeit Ihren Antrag auf Förderung für das "KlimaTicketÖ Jugend" und "KlimaTicketOÖ Junior", laut Beschluss des Gemeinderates am 10. November 2022 zu stellen. Die detailierten Förderrichtlinien finden Sie unten angeführt. 

Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

Bestätigung Dauer Hauptwohnsitz



Datei wählen ändern löschen
    Datei wählen ändern löschen
      Datei wählen ändern löschen
        Datei wählen ändern löschen
          Förderrichtlinien

          1. Gefördert werden nur das „KlimaTicketÖ Jugend“ sowie das „KlimaTicketOÖ Junior“ 
          2. Die Förderung wird nur jenen Bürger:innen gewährt, die Ihren Hauptwohnsitz während der gesamten Gültigkeit des „KlimaTicketÖ Jugend“ und „KlimaTicketOÖ Junior“ in Gallneukirchen haben.
          3. Das Förderansuchen kann frühestens nach Ablauf der Gültigkeit des jeweiligen KlimaTickets, spätestens 2 Monate danach, gestellt werden.
          4. Die Förderhöhe beträgt 20% der Kosten, maximal jedoch € 150.
          5. Die Förderung für das „KlimaTicketÖ Jugend“ und das „KlimaTicketOÖ Junior“ wird für Bürger:innen ab 15 Jahre gewährt 
          6. Die Gewährung kann nur auf schriftlichen Antrag erfolgen (Onlinebeantragung über Homepage bzw. Formular am Stadtamt erhältlich)
          7. Der Kauf des entsprechenden KlimaTickets ist mit Kaufbeleg sowie Kopie des Tickets nachzuweisen.
          8. Die maximale Förderhöhe für KlimaTicket und Semesterticket pro Kalenderjahr und Antragsteller:in ist mit € 150 begrenzt.
          9. Das „KlimaTicketÖ Jugend“ und „KlimaTicketOÖ Junior“ wird ab Kaufdatum 1. September 2022 (Datum jeweiliges KlimaTicket) gefördert. 

          Förderbestätigung
          Information zum Datenschutz

          Die von Ihnen bekanntgegebenen Daten werden:
          • im Rahmen des konkreten Verfahrens und der gesetzlichen Zulässigkeit an sonstige Verfahrensbeteiligte weitergegeben.
          • am Stadtamt Gallneukirchen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gespeichert.
          Im Zusammenhang mit der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie das Recht auf Auskunft, Richtigstellung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung sowie das Recht Beschwerde bei der Datenschutzbehörde zu erheben. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten: Petra Royer, +43 676 5353 920, p.royer@gallneukirchen.ooe.gv.at

          Datenschutz
          Datenschutz
          Sicherheitsabfrage