Landesmusikschule

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Landesmusikschule Gallneukirchen

Suchen Sie einen Raum für Vorträge, Konzerte oder ähnliches? Der moderne ausgestattete Festsaal der Landesmusikschule eignet sich ideal für derartige Veranstaltungen. Die Landesmusikschule der Stadtgemeinde Gallneukirchen samt den Nebenräumen und der Einrichtung sind in erster Linie als Schulräume gedacht. Eine außerschulische Nutzung dieser Räume ist daher nur möglich, sofern dadurch der Unterricht nicht gestört wird. Bitte beachten Sie, dass der Festsaal nicht für Feiern, die normalerweise in Vereinslokalen oder Gaststätten abgehalten werden, gemietet werden kann, diese Veranstaltungen sind jeweils individuell mit der Gemeinde abzuklären. Für diese Art Veranstaltungen weisen wir auf die Gusenhalle hin

Kontakt

OrtReichenauer Straße
4210 Gallneukirchen
Telefon+43 7235 64054
Faxnummer+43 7235 64054 112
E-Mail-Adressems-gallneukirchen.post@ooe.gv.at
Webhttps://gallneukirchen.landesmusikschulen.at

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Weitere wichtige Informationen

Müllkalender 2024


Schwarze Säcke:

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass keine schwarzen Säcke für zusätzlichen Restmüll mitgenommen und entsorgt werden. Es werden nur orange Müllsäcke mit der Aufschrift der Firma Zellinger entsorgt, welche zu einem Preis von Euro 10,90 (Fassungsvermögen 90 l) am Stadtamt erhältlich sind.

Bio-Abfuhr:

Folgende Straßenzüge des westlich bzw. nördlich gelegenen Gebietes werden dem östlich bzw. südlich gelegenen Gebiet zugeordnet (ACHTUNG: nur bei Bio-Abfuhr!):
Sandweg, Gusenstraße, Kapellenweg, Alte Straße, Elise-Lehner-Weg, Uferweg, Martin-Boos-Straße, Flurgasse, 
Lahnweg, Haselweidweg, Blütenstraße, Langfeld, Laubenweg, Bachweg, Bergweg, Botenstraße

Die wöchentliche Bioabfuhr wird von Anfang Mai bis Ende Oktober durchgeführt. Die Reinigung erfolgt einmal im Monat, jedoch in den beiden Gebieten in unterschiedlichen Wochen. Ab November bis Ende April erfolgt die Abfuhr der Biomülltonne in beiden Gebieten abwechselnd vierzehntägig


Wichtig: Richtiges Abstellen der Müllbehälter:

Das Restmülltonnen nicht entleert werden liegt zumeist daran, dass sie nicht richtig für die Abholung vorbereitet werden. Die Mülltonnen sind zeitgerecht an der Grenze zum öffentlichen Gut (Straßen, Gehsteig) zu platzieren, dass sie von den Mitarbeitern der Entsorgungsfirma erreicht werden können, ohne dass diese das Privatgrundstück betreten. Die Mitarbeiter des Abfuhrunternehmen sind nur verpflichtet, jene Müllbehälter zu entleeren, die rechtzeitig an die mit dem Müllabfuhrwagen befahrenen Straßen abgestellt werden.


Abfallgebühr Grün- und Strauchschnitt

Die Abfallgebühr beinhaltet die Abfuhr und die Verbrennung des Restmülls und die Kosten der Biotonne. Bei Vorhandensein einer 90 l Restmülltonne sind pro Jahr 2 m3 Grün- oder Strauchschnitt, die im ASZ oder in der Kompostieranlage abgegeben werden, frei. Für jeden weiteren m3 wird eine Kompostiergebühr von Euro 18,25 bei direkter Abgabe in der Kompostieranlage bzw. Euro 24,93 ( inkl. 10 % MWSt.) bei Abgabe im ASZ verrechnet.