Zentrales Personenstandsregister ZPR ZSR

Seit 1. November 2014 gibt es im Bereich der Standesämter das Zentrale Personenstandsregister. Es ist eine neue Datenbank, welche bundesweit alle Standesämter mit ihren Geburten-, Ehe- und Sterbebüchern sowie andere Verwaltungseinrichtungen elektronisch vernetzt. Während man bisher mit dem örtlich zuständigen Standesamt in Kontakt treten musste, können künftig alle Anträge von jedem Standesamt erledigt werden. Allerdings müssen die im System übernommenen Daten erst auf Richtigkeit überprüft und freigegeben werden.

Vorteile des ZPR

Bisher wurden auf den Standesämtern die Personenstandsfälle auf Papier erfasst. Langfristig gesehen werden daher die Geburten-, Ehe- und Sterbebücher nur noch historische Bedeutung haben. Jede Person wird zukünftig im ZPR von der Geburt bis zum Tod eingetragen.

Durch die zentrale Erfassung aller Personenstandsdaten soll der Verwaltungsaufwand für Gemeinden und Behörden deutlich reduziert werden. Auch für Bürgerinnen und Bürger wird vieles vereinfacht. Mit der Einführung des neuen ZPR können Urkunden zur Geburt, Eheschließung oder eingetragenen Partnerschaften bei jedem Standesamt ausgestellt werden.

Allerdings kann nur dann sofort eine Personenstandsurkunde oder ein Staatsbürgerschaftsnachweis unmittelbar ausgestellt werden, wenn die benötigten Daten elektronisch bereits in das System eingespeilt, kontrolliert und freigegeben worden sind.

Hoher Zeitaufwand für Datenabgleich

Vereinfacht gesagt müssen daher alle Daten seit 1939 elektronisch erfasst, kontrolliert und freigegeben werden. Dies passiert allerdings nur im Anlassfall, also wenn für die betreffende Person ein Antrag zu bearbeiten ist. Diese Aufbauphase wird wahrscheinlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

Beispiel

Ein Paar möchte in Gallneukirchen heiraten. Der Verlobte ist gebürtiger Linzer, die Verlobte ist in Wien geboren und hat schon einmal in Walding geheiratet.

Bisher mussten von den beiden Verlobten aktuelle Urkunden von jedem Standesamt, also Linz, Wien und Walding, einzeln besorgt und in Gallneukirchen vorgelegt werden. Dort wurden die Urkunden überprüft und die Daten händisch ins eigene System übernommen. Dieser Vorgang dauerte bei einer Heirat bislang ca. 1 Stunde.

Künftig muss das Leben inklusive aller Standesfälle beider Personen erst elektronisch rekonstruiert und zusammengeführt werden. Alle damit befassten Behörden bestätigen die Standesfälle. Das heißt in diesem Fall, dass das Standesamt Gallneukirchen die Daten mit Linz, Wien und Walding abgleichen muss.

Teilweise müssen die Daten erst erfasst bzw. korrigiert, jedenfalls aber durch die drei auswärtigen Standesämter freigegeben werden weil Gallneukirchen diese Personenstandesfälle nicht bearbeitet hat. Zu diesem Zweck müssen auch die Geburtsdaten des Brautpaares sowie alle Grunddaten ihrer Eltern sowie die Eheschließung samt Scheidung bestätigt werden. Die Freigabe durch Fremde Standesämter kann mehrere Tage in Anspruch nehmen.

Wir sind überzeugt, dass die Neuerung des Zentralen Personenstandsregister eine wesentliche Erleichterung für alle bringen wird. Dies jedoch erst, wenn alle Daten im System korrekt erfasst und abrufbar sind. Neue Personenstandsfälle, beispielsweise eine Geburt, benötigen nicht mehr Zeit als bisher.

Zuständig