Sterbefall - Anzeige

Die „Anzeige des Todes“ wird vom Totenbeschauarzt ausgestellt und ist in zweifacher Ausfertigung am nächstfolgenden Werktag dem Standesamt mit weiteren Urkunden und Nachweisen zu überbringen:

  • Geburtsurkunde der/des Verstorbenen
  • Nachweis der Staatsbürgerschaft
  • Meldezettel des Hauptwohnsitzes (falls nicht in Gallneukirchen)
  • Heiratsurkunde (falls zum Zeitpunkt des Todes verheiratet)
  • Nachweis der Auflösung der Ehe (Sterbeurkunde des vor-verstorbenen Ehepartner; Scheidungsurteil)

Allgemeine Informationen betreffen die erforderlichen Unterlagen:

  • Akademische Grade und Standesbezeichnungen sind gegebenenfalls urkundliche nachzuweisen (Promotions-, Sponsionsurkunde, Diplom, Verleihungsurkunde)
  • Alle fremdsprachigen Urkunden sind entweder in internationaler Ausfertigung oder mit gerichtlich beeideter Übersetzung in die deutsche Sprache, gegebenenfalls mit Beisetzung einer Apostille oder einer diplomatischen Beglaubigung vorzulegen  Ablichtungen (Abschriften) müssen gerichtlich oder notariell beglaubigt sein.
  • Bitte beachten Sie die Aufzählung nicht in jedem Fall als vollständig. Sollten zu den vorstehend angeführten Unterlagen noch andere Detailfragen auftauchen, ist der Standesbeamte verpflichtet, weitere Urkunden bzw. Nachweise zur ordnungsgemäßen Beurkundung zu verlangen.

Gebühren: derzeit fallen üblicherweise € 81,10 an (€ 63,90 Totenbeschaugebühr / € 17,20 für die Ausstellung von zwei Sterbeurkunden)

Zuständig