Reisepass

Beantragung 

Der Reisepass kann sowohl bei Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung direkt oder beim Stadtamt Gallneukirchen beantragt werden.

Erforderliche Urkunden und Nachweise

  • Alter Reisepass (falls vorhanden)
  • 1 Passfoto (darf nicht älter sein als 6 Monate)
  • Geburtsurkunde bei Erstantrag oder nach Namensänderungen
  • Staatsbürgerschaftsnachweis bei Erstantrag eines neuen Reisepasses
  • Heiratsurkunde (falls sich Familienname geändert hat)
  • Eventuell Nachweis des akademischen Grades wenn Eintragung erwünscht

Kosten

  • € 75,90 Reisepass mit Fingerabdruck für Personen ab dem 12. Lebensjahr

  • € 100,00 Express-Reisepass für Personen ab dem 12. Lebensjahr (dieser ist direkt bei der BH zu beantragen)

  • € 220,00 Ein-Tages-Expresspass (dieser ist direkt bei der BH zu beantragen)

  • Erster Kinderreisepass für Kinder bis zwei Jahre gratis
  • € 30,00 Kinder-Reisepass ab 2 Jahren bis 12 Jahre

Kinderpässe

Seit 2012 ist es nicht mehr möglich, die Kinder in den Reisepass eintragen zu lassen. Alle Personen, die ins Ausland reisen, benötigen einen eigenen Reisepass, auch Kinder oder Babies. Für alle Reisepässe wird ein Passbild benötigt.

Passbild

Qualitativ hochwertige Fotos sind die Grundlage für die Herstellung aller modernen Ausweisdokumente. Unzulässige Bilder werden von der Behörde abgewiesen. Da Sie gegenüber dem Passbildfotografen im Falle eines ungeeigneten Passbildes das Recht auf neue, kostenlose Fotos haben, empfehlen wir Ihnen, die Quittung bis zum Erhalt des neuen Reisepasses aufzubewahren.

Die Passbilder werden direkt in den Pass gedruckt und nicht mehr geklebt. Durch den Sicherheitsdruck ist die Qualität des Bildes daher naturgemäß nicht so gut wie auf dem original Fotobild. Der Sicherheitsdruck ist ein weiteres wichtiges Sicherheitskriterium des Passes und verhindert, dass die Passbilder ausgetauscht werden.

  • Aktualität
    Das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein.
  • Keine Manipulation
    Das Foto darf den Kopf nicht verzerrt oder in einer anderen Art verändert oder nachbearbeitet darstellen. Spiegelverkehrten Aufnahmen sind genauso verboten wie Änderungen der Proportionen, zum Beispiel um den Kopf schmäler aussehen zu lassen, und das Entfernen von Narben oder Muttermalen oder andere "kosmetische" Nachbearbeitungen. Manipulierte Passbilder können zur Folge haben, dass die Person nicht als Passinhaber erkannt wird.
  • Format
    Das Foto muss 35 Millimeter breit und 45 Millimeter hoch sein. Der Kopf (von Kinnspitze bis Scheitel) soll cirka zwei Drittel des Bildes einnehmen, darf aber nicht höher als 36 Millimeter sein. Haare (hohe Frisuren) dürfen aus dem Bild ragen, maßgeblich ist das Gesicht. Der Augenabstand (von der Mitte des linken Auges bis zur Mitte des rechten Auges) beträgt mindestens 8 Millimeter (optimal sind 10 Millimeter). Der Kopf soll zentriert auf dem Foto platziert sein.
  • Schärfe und Kontrast
    Das Gesicht muss in allen Bereichen scharf abgebildet, konstrastreich und klar sein.
  • Fotoqualität
    Das Foto sollte auf hochwertigem, glänzenden und glattem Papier ohne Oberflächenstruktur (zum Beispiel Wabenmuster) mit hoher Druckauflösung vorliegen. Weiters darf das Foto keine Kratzer, Flecken oder Stempelabdrücke sowie Knickspuren aufweisen. Die Farben sollten natürlich sein und "rote Augen" vermieden werden.
  • Hintergrund
    Der Hintergrund muss einfärbig sein hell sein (idealerweise grau) und ausreichend Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren aufweisen. Bei hellen Haaren eignet sich ein mittelgrauer Hintergrund, bei dunklen Haaren ein hellgrauer. Der Hintergrund darf kein Muster aufweisen. Auf dem Hintergrund dürfen keine Schatten entstehen. Das Foto darf ausschließlich die zu fotografierende Person zeigen (keine weiteren Personen oder Gegenstände im Bild).
  • Ausleuchtung
    Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet werden, sodass alle Details gut erkennbar sind. Reflexionen oder Schatten im Gesicht sind zu vermeiden.
  • Kopfposition und Gesichtsausdruck
    Das Lichtbild muss die Person mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund in einer Frontalaufnahme zeigen. Die klassische Portraitpose (Halbprofil, zur Kamera verdrehte Schultern) ist nicht erlaubt.
  • Augen und Blickrichtung
    Die Person auf dem Foto muss direkt in die Kamera blicken. Die Augen müssen geöffnet und deutlich sichtbar sein. Augen, Nase und Mund dürfen nicht durch Haare verdeckt werden.
  • Brillenträger
    Brillen sind erlaubt. Die Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein, Reflexionen in Brillengläsern, getönte Gläser oder Sonnenbrillen sind nicht zulässig. Der Rand der Gläser oder das Gestell dürfen nicht die Augen verdecken.
  • Kopfbedeckung
    Kopfbedeckungen sind nicht erlaubt, Ausnahmen sind aber aus religiösen Gründen zulässig. In diesem Fall gilt: Das Gesicht muss von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein. Es dürfen keine Schatten im Gesicht entstehen.
  • Kinder
    Kinder müssen alleine auf dem Foto abgebildet sein. Das Gesicht muss vollständig sichtbar und die Augen geöffnet sein.
  • schwarz/weiß Fotos
    Bei Ausweisdokumenten mit schwarz/weiß-Bilder auf dem Dokument (alle Ausweisdokumente mit Scheckkartenformat) ist besonders auf die korrekte Schwarz/Weiß-Wiedergabe des Fotos zu achten (Helligkeit, Grautöne).

Computerchip

Alle neuen Reisepässe enthalten einen nicht sichtbaren Computerchip. Dieser befindet sich im Kartonumschlag des Reisepasses und kann nicht entfernt werden. Die auf dem Computerchip gespeicherten Daten können mit entsprechenden Lesegeräten, zum Beispiel am Flughafen, ausgelesen werden. Es befinden sich jene Daten auf dem Chip, welche sich auch in gedruckter Form im Reisepass befinden. Dazu gehört zum Beispiel das Passbild, Geburtsdatum oder Unterschrift. Ergänzend dazu sind auch die Fingerabdrücke gespeichert. Diese sind nicht im Reisepass abgedruckt.

Biometrische Daten

Passwörter und Geheimzahlen können an andere Personen weitergegeben werden. Im Gegensatz dazu sind biometrische Daten personenbezogen. Es handelt sich hierbei um körperliche Eigenschaften - erkannt wird der Ausweisinhaber anhand seiner Individualität. Er muss sich nicht an ein Kennwort oder eine Zahlenkombination erinnern, da er das biometrische Merkmal ständig bei sich trägt. Dieses Merkmal kann im allgemeinen nicht geheim gehalten werden. Viele der für eine biometrische Erkennung verwendeten körperlichen Merkmale liegen stets offen, zum Beispiel das Gesicht oder die Finger.

Biometrische Merkmale können grundsätzlich nicht übertragen oder weitergegeben werden. Mit Verwendung dieser Merkmale kann sichergestellt werden, dass es sich bei der vorhandenen Person tatsächlich um die angenommene oder behauptete Identität handelt.

Fingerabdruck

In Österreich wurde am 2009 mit der Ausgabe der Reisepässe mit Fingerabdruck begonnen. Durch den Fingerabdruck kann der Reisepass noch eindeutiger seinem Besitzer zugeordnet werden. Damit ist die missbräuchliche Verwendung von Reisepässen durch eine andere Person nahezu unmöglich.

Die Fingerabdrücke werden für Personen ab 12 Jahren bei der Passbeantragung mithilfe von elektronischen Fingerabruckscannern erfasst. Der Fingerabruckscanner macht dabei ein Bild des Fingers, das in weiterer Folge auf dem Computerchip gespeichert, aber nicht in den Reisepass gedruckt wird. Es werden zwei Fingerabdrücke gespeichert, in der Regel werden der linke und der rechte Zeigefinger aufgenommen. Dieser Vorgang dauert normalerweise nicht länger als wenige Minuten. Erforderlichenfalls werden die Fingerabdrücke anderer Finger erfasst. Die Software entscheidet automatisch, welcher Fingerabdruck am besten zur Speicherung im Reisepass geeignet ist. Die Stadtgemeinde Gallneukirchen speichert die Fingerabdrücke nicht. Diese werden, wie bei allen anderen Passbehörden, mittels verschlüsselten Datenleitung direkt an das zuständige Bundesministerium für Inneres übermittelt. Die Produktion der Reisepässe erfolgt in der Österreichischen Staatsdruckerei.

Zuständig