Wenn Sie Ihren Hund an- bzw. abmelden möchten oder Hundesackerl benötigen, erhalten Sie Informationen dazu im Bürgerservice.
Neues Oö. Hundehaltegesetz
HUNDEHALTUNG - Meldepflichten rund um die Hundehaltung
Eintragung in das oberösterreichische Hunderegister
Ist der Hund älter als zwölf Wochen, ist er binnen fünf Werktagen bei der Hauptwohnsitzgemeinde mit den entsprechenden Unterlagen zu melden.
Mitzubringen sind:
Sachkundenachweis (Bestätigung über die Absolvierung eines mindestens 6-stündigen Kurses für Hundehalter; Kursangebote in OÖ)
- Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung besteht (Mindestdeckungssumme von 725.000 € pro Hund)
- Bestätigung über die Registrierung in der Heimtierdatenbank (Chip-Registrierung; falls bei der Anmeldung noch nicht vorhanden, ist diese binnen 2 Monaten vorzulegen)
- tierärztliche Bestätigung über Größe/Gewicht bzw. Nachweis über die absolvierte Alltagstauglichkeitsprüfung (siehe unten)
Die gemeldeten Daten werden im oberösterreichischen Hunderegister gesammelt.
Folgende Änderungen sind innerhalb einer Woche bei der Hauptwohnsitzgemeinde bekannt zu geben:
Beendigung der Hundehaltung
Wegzug aus der Hauptwohnsitz-Gemeinde
Wechsel der Hundehalterin/des Hundehalters
Entrichtung der Hundeabgabe
Die Hundeabgabe für das laufende Jahr ist direkt bei der Anmeldung zu entrichten, danach wird diese jährlich mit den übrigen Gemeindeabgaben eingehoben.
Neues OÖ Hundehaltegesetz 2024
Mit 1. Dezember 2024 ist ein überarbeitetes OÖ Hundehaltegesetz in Kraft getreten. Neu ist insbesondere:
Tierärztliche Bestätigung über Größe/Gewicht
Ab dem vollendeten 12. Lebensmonat des Hundes ist eine Tierarztbestätigung über die Größe und das Gewicht des Hundes einzuholen und der Gemeinde binnen zwei Monaten (ab Anmeldung des Hundes bzw. Erreichen des Alters) vorzulegen. Wird keine Tierarztbestätigung vorgelegt, muss man mit seinem Hund automatisch eine Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren.
Alltagstauglichkeitsprüfung
Folgende Hunde müssen eine Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren:
Große Hunde
alle Hunde, die ab dem 1. Dezember 2024 NEU angemeldet werden, eine Widerristhöhe von 40cm und/oder ein Gewicht von 20kg haben (siehe tierärztliche Bestätigung oben) und das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Spezielle Rassen
Für folgende spezielle Rassen und deren Kreuzungen untereinander muss unabhängig von Größe und Gewicht eine Alltagstauglichkeitsprüfung erbracht werden, wenn sie zum Stichtag 1.12.2024 das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dies gilt auch für bereits angemeldete Hunde!
Bullterrier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Dogo Argentino
American Pit Bull Terrier
Tosa lnu
Fristen
Generell gelten für "Große Hunde" und "Spezielle Hunde" folgende Fristen:
Mindestalter für die Prüfung ist das vollendete 12. Lebensmonat. Hunde, die das 8. Lebensjahr bereits vollendet haben, müssen keine Alltagstauglichkeitsprüfung mehr absolvieren. Der Nachweis der absolvierten Prüfung muss binnen 6 Monaten nach Anmeldung des Hundes vorgelegt werden. Dies gilt für Hunde, die bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat bereits vollendet haben. Für Hunde, die bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat noch nicht vollendet haben, muss der Nachweis bis zum vollendeten 18. Lebensmonat vorgelegt werden.
Amtliche Hundemarke:
Die bisher gesetzlich vorgeschriebenen Hundemarken wurden abgeschafft. Umso wichtiger ist, dass jeder Hund mit seiner Chip-Nummer in der Heimtierdatenbank mit den aktuellen Halterdaten registriert ist.
Weitere Informationen zum Thema Hundehaltung: https://hundehaltung-ooe.at/
Homepage Land Oö – Hundehaltegesetz https://www.land-oberoesterreich.gv.at/95653.htm
Sachkundekurse: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/hunde-sachkunde-kurse.htm
Datenblatt zur Aktualisierung (für Gemeinde): Hundedaten_Abfrage-Formblatt.docx herunterladen (0.22 MB)